Die Kampagne und Ziele:

Diese Imagekampagne soll bei den Bürgern und Kunden ein Bewusstsein schaffen für den regionalen Einkauf. Sie soll informieren und sensibilisieren, dass insbesondere der lokale Einzelhandel gegenüber den international tätigen Onlinehändlern auch wichtige soziale Bedeutung für die jeweilige Standortkommune hat.

So schafft der lokale Einzelhandel nicht nur Arbeitsplätze, sondern trägt durch Gewerbe- und Grundsteuern sowie Einkommens- und Umsatzsteuer zu den notwendigen Einnahmen einer Kommune bei.

Grundidee der Kampagne:

Die Schaufensterkampagne soll mit großen Slogans, Schlagwörtern und einprägsamen Farben Aufmerksamkeit erregen. Es wird versucht mit „moderner Schlichtheit“ die Sensibilität für „Meine Heimat ist die Samtgemeinde Bersenbrück“ zu erhöhen.

Hier ist meine Heimat, hier unterstütze ich Handel und Dienstleistung!

Förder- und Werbegemeinschaften in der Samtgemeinde Bersenbrück

Alfhausen - Hier folgt noch ein Link

Ankum - Hier folgt noch ein Link

Bersenbrück - Hier folgt noch ein Link

Eggermühlen - Hier folgt noch ein Link

Gehrde - Hier folgt noch ein Link

Kettenkamp - Hier folgt noch ein Link

Rieste - Hier folgt noch ein Link

Kontakt/Impressum

Samtgemeinde Bersenbrück
Lindenstrasse 2
D-49593 Bersenbrück
Tel. 05439 - 962 - 0
Fax. 05439 - 962 - 210
E-Mail : info@bersenbrueck.de


Die Samtgemeinde Bersenbrück ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Wernke.


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Zugang gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Als virtuelle Poststelle wird das Produkt "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) www.egvp.de verwendet. Damit besteht die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen und vertraulichen (verschlüsselten) elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Es bietet die Möglichkeit, die Samtgemeinde Bersenbrück sowie alle weiteren teilnehmenden Gerichte und Behörden zu erreichen.

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